Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich nicht sicher, ob ihr Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) benötigt.
Typische Fragen sind:
- Gilt die Pflicht auch für unseren Betrieb?
- Ab wie vielen Beschäftigten brauche ich eine Betreuung?
- Welche Anforderungen stellt die DGUV Vorschrift 2?
- Reicht ein Betriebsarzt aus?
- Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit überhaupt?
Die kurze Antwort lautet: Die meisten Unternehmen benötigen eine sicherheitstechnische Betreuung. Wie diese konkret aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen.
Sie beschreibt, wie Arbeitgeber Unterstützung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit organisieren müssen.
Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz einzuhalten.
Braucht jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für eine angemessene sicherheitstechnische Betreuung sorgen.
Welche Form der Betreuung erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der Beschäftigten
- Branche des Unternehmens
- zuständiger Unfallversicherungsträger
- gewähltes Betreuungsmodell
Auch kleinere Unternehmen sind häufig betroffen. Die Annahme, dass Arbeitsschutz nur für größere Betriebe relevant ist, führt daher häufig zu Missverständnissen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wichtig dabei: Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bleibt immer beim Arbeitgeber.
Zu den typischen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung zu Schutzmaßnahmen
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Unterstützung bei Unterweisungen
- Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen
- Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
- Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und praktikable Lösungen für den betrieblichen Alltag zu entwickeln.
Häufiges Missverständnis: Arbeitsschutz erst dann, wenn etwas passiert
In vielen Unternehmen wird Arbeitsschutz erst dann zum Thema, wenn:
- ein Unfall passiert,
- eine Behörde Unterlagen anfordert,
- eine Berufsgenossenschaft Fragen stellt,
- ein Kunde Nachweise verlangt oder
- interne Probleme sichtbar werden.
Die DGUV Vorschrift 2 verfolgt jedoch einen präventiven Ansatz. Probleme sollen möglichst erkannt werden, bevor es zu Unfällen oder gesundheitlichen Belastungen kommt.
Welche Betreuungsformen gibt es?
Je nach Unternehmensgröße und Branche kommen unterschiedliche Betreuungsformen infrage.
Regelbetreuung
Bei der Regelbetreuung erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die betriebsärztliche Betreuung durch einen Betriebsarzt.
Umfang und Inhalte richten sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.
Alternative Betreuung (Unternehmermodell)
Für bestimmte kleinere Unternehmen können alternative Betreuungsformen möglich sein.
Welche Voraussetzungen gelten und ob diese Form genutzt werden kann, hängt von der jeweiligen Berufsgenossenschaft beziehungsweise dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Wie finde ich heraus, welche Betreuung für mein Unternehmen erforderlich ist?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Entscheidend sind unter anderem:
- die Branche,
- die Anzahl der Beschäftigten,
- die zuständige Berufsgenossenschaft,
- die betriebliche Organisation sowie
- besondere Gefährdungen im Unternehmen.
Eine individuelle Prüfung schafft Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten und welche Betreuungsform sinnvoll ist.
Warum sich eine gute Betreuung lohnt
Viele Unternehmen betrachten Arbeitsschutz zunächst als Pflichtaufgabe.
In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein zusätzlicher Nutzen:
- Risiken werden frühzeitig erkannt.
- Arbeitsabläufe werden sicherer gestaltet.
- Ausfallzeiten können reduziert werden.
- Verantwortlichkeiten werden klar geregelt.
- Nachweise und Dokumentationen sind verfügbar.
Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation hilft nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern unterstützt auch den reibungslosen Betriebsablauf.
Fazit
Die Frage lautet häufig:
„Brauchen wir überhaupt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?“
Für viele Unternehmen ist die wichtigere Frage:
„Welche Form der sicherheitstechnischen Betreuung passt zu unserem Betrieb?“
Die DGUV Vorschrift 2 schafft dafür den rechtlichen Rahmen.
Wer seine Anforderungen kennt und die Betreuung passend organisiert, schafft die Grundlage für einen wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutz.
Weitere Informationen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
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